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Gartenbau Rheinisch-Bergischer Kreis – Preise für Gartenbau Rheinisch-Bergischer Kreis

Hier Angebote für Gartengestaltung in Rheinisch-Bergischer Kreis einholen

Gartenbau in Rheinisch-Bergischer Kreis

Damit Sie einen Überblick über die Preise für Gartenbau in Rheinisch-Bergischer Kreis erhalten, sollten Sie hier vorab ein Preisangebot für Gartengestaltung anfordern. Wir arbeiten mit verschiedenen Gartenbaufirmen zusammen, die Ihnen Ihre Gartenanlage komplett neu erschaffen oder aber Ihnen Ihre Gestaltung des Gartens zu günstigen Preisen anbieten.

Auf Grund der hohen Anzahl an Gartenbauunternehmen sollten Sie auf jeden Fall einen Preisvergleich durchführen, somit können Sie im besten Fall viel Geld sparen. Die Angebotsanfrage ist selbstverständlich für Sie unverbindlich und außerdem kostenlos.

Angebotspreise und Kostenvoranschläge für Gartengestaltung können für die verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten im Gartenbau eingefordert werden, wie zum Beispiel:

Gartengestaltung, Gewächshaus, Teichbau oder Brunnenbau

Sichtschutz, Dachbegrünung oder GaLaBau

Hausgarten, Gärtner, Terrassen, Gartenmöbel und Gartenbeleuchtung

Landschaftsbau, Gartenpflege, Rasenpflege oder Baumpflege

Winterdienst, Heckenschnitt, Grabgestaltung oder Grabpflege

Gartenbau in Rheinisch-Bergischer Kreis

Ein schöner Garten entsteht meist nicht zufällig, hierfür kann der Gartenbaubetrieb mit gestalterischen und originellen Ideen sorgen. Dabei wird viel Wert gelegt auf eine korrekte Planung, sei es bei der Gartenpflege, der Um- oder Neugestaltung Ihres Gartens, dem Teichbau, dem Terrassenbau oder dem Anlegen von Wegen. Oder wie kann der Garten einen langen Zeitraum über blühen? Wenn Sie Ihren Garten mit einem Gartenbaufachbetrieb verwirklichen wollen, werden Sie diese Dinge vorher klären können, gänzlich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Gartengestaltung in Rheinisch-Bergischer Kreis - Vielmehr als nur das Offenkundige

Wendet sich ein Laie der Umgestaltung seiner Gartenanlage zu, so orientiert er sich in aller Regel ausschließlich an einer visuellen Vorstellung. Geht ein Fachmann ans Werk, so gibt es zwar auch hier ein Ziel auf das hingearbeitet wird, aber mit einem Unterschied, der Landschaftsgärtner weiß warum er wo und wie tief graben muss. Er weiß wie er den Wasserlauf ideal anlegt oder kann es sich vergegenwärtigen wie das Licht später durch die Baumkrone einfallen wird. Durch fachliches Know-how, jeder Menge Fantasie und Einfallsreichtum gestalten Gartenbaufirmen auf diese Weise kleine oder auch größere Oasen geradewegs nach Ihren Wünschen.

Diese Art von Dienstleistungen erbringt der Gartengestalter in Rheinisch-Bergischer Kreis

Wofür ist der Gartengestalter effektiv zuständig? Und was ist der Unterschied zum Gärtner? Geht es in dem Vorhaben darum, einen Hausgarten oder Ihren gesamten Außenbereich zu entwerfen, umzustrukturieren und auch in Stand zu halten, ist der Gartenbauer im Einsatz.

Dieser hat detaillierte Erfahrungen mit den einzelnen Sparten, Pflanzen, Erdreich und Co. Sie träumen beispielsweise von einem japanischen Garten mit Steinwegen und Koi-Karpfenteich? Mittendrin soll eine große Terrasse in den Garten hinaus reichen, welche zu einer gemütlichen Verweilecke führt? Für das alles ist der Gartengestalter in Rheinisch-Bergischer Kreis verantwortlich. Durchaus auch die Außenbeleuchtung oder aber geradewegs die Gestaltung von Blumenbeeten gehören zu seinen Ausführungen. Unterdies werden maßgeschneiderte Gartenkonzepte konstruiert, woraufhin Sie Ihren Garten errichten lassen können.

Geht es im Folgenden um die Pflege, stehen Ihnen Gartenbauunternehmen gleichfalls bereit. Durchaus kann an dieser Stelle auch der Gärtner einspringen. Dieser kümmert sich zwar alles in allem weniger um die Gartengestaltung, andererseits weiß er dafür bei jeglichen Problemen rund um Pflanzen Rat. Er kann folglich Sträucher und auch Beete pflegen.

Was unterscheidet den Gartenbau vom Landschaftsbau?

Zwei Begriffe, die Sie eventuell nicht auseinanderhalten können. Gute Nachricht: Müssen Sie auch nicht! Der Garten- und Landschaftsbau in Rheinisch-Bergischer Kreis macht ein einziges Berufsbild aus. Hierbei werden oben genannte Arbeiten bewältigt.

Dahingehend umschreibt der Gartenbau den Abschnitt mit Bepflanzung und Co, gleichwohl der Landschaftsbau auch das Pflastern von Wegen oder den Umbau von öffentlichen Flächen oder auch Parks beinhaltet. Unterm Strich ist das durchaus nicht so entscheidend, denn Sie werden in Betrieben rund um die Gartengestaltung immer die sogenannten Garten- und Landschaftsbauer antreffen.

Kosten für den Gartenbau in Rheinisch-Bergischer Kreis

Möchten Sie gern Ihre Gartenanlage gestalten lassen, sollten Sie abhängig vom gewählten Umfang und der Konzeption verschiedene Kosten für den Galabau in Rheinisch-Bergischer Kreis kalkulieren. Hierbei sagt man, dass diese über den Daumen 10 bis 20 Prozent des Hauspreises betragen. Alternativ gerechnet können Sie im gleichen Sinne 25 bis 90 Euro je Quadratmeter an Kosten für den Gartenbau einrechnen. Unser Ratschlag: die Unkosten für den Gartenbau können durch Eigenleistung spürbar geschmälert werden.

Kostenbeispiele für den Gartenbau im groben Überblick:

  • Pflasterung von Gehwegen oder Terrassen - ca. 7,- Euro für Betonstein bis ca. 30,- Euro für Naturstein

  • Rasen, ausschlaggebend ob Samen oder aber Fertigrasen, ca. 1,50,- bis 6,- Euro je qm

  • Bepflanzung mit Sträuchern ca. 40,- bis 70,- Euro je qm

  • Bepflanzung mit Staudengewächsen ca. 12,- bis 50,- Euro je qm

  • Hecke, abhängig von Art und Güte, ca. 50 ,- bis 100,- Euro je qm

  • Gehölze für Einfriedungen ca. 12,- bis 60,- Euro je qm

  • Bäume, entsprechend der Art und der Größe, ca. 50,- bis 450,- Euro

  • Gewächshaus ca. 750,- bis 4000,- Euro

  • Gartenhaus ca. 900,- bis 3.000,- Euro

  • Teich anlegen ca. 5000,- bis 16.000,- Euro

  • Sichtschutz ca. 800,- bis 3000,- Euro

  • Gartenbeleuchtung ca. 450,- bis 1800,- Euro

  • Gartengestaltung durch eine Gartenbaufirma ca. 70,- bis 300,- Euro je qm

Steuerlicher Aspekt: die entstandenen Kosten für Wegebauarbeiten und Gestaltung des Gartens können von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Laut §35a, Abs. 3 EStG können 20 Prozent der Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, die Rückerstattungen sind jedoch auf 1200,- Euro begrenzt.

Die aufgelisteten Preise sind als Richtwerte anzusehen und sollen eine grobe Aussicht für die Kosten der Gartengestaltung darstellen. Da eine tiefgreifende Bewertung der Gesamtkosten für den Garten- und Landschaftsbau von vielen Aspekten abhängig ist und die Preisvorstellungen sich auch regional überaus unterscheiden können, sollten Sie in diesem Zusammenhang ein individuelles und kostenloses Angebot einholen.

Maßgeschneiderte Lösungskonzepte, für den Gartenbau in Rheinisch-Bergischer Kreis kein Problem

Sofern Ihr Vorhaben über Ihre Vorstellungskraft hinaus geht und Sie keinerlei Ideen mehr haben, lassen Sie sich unter die Arme greifen. Hiesige Gartenbaubetriebe verstehen wie jeder Garten, gleichgültig welcher Größenordnung, strukturiert werden kann. Wissen darum wie Gestaltungselemente angewandt werden sollten, sodass sich jeder Hausgarten von der Schokoladenseite zeigen kann. Exotische Gartengehölze oder traumhafte Gartenlandschaften? Für den erfahrenen Gartenbaubetrieb in Rheinisch-Bergischer Kreis ist selbst dies gänzlich kein Problem.

Ihr Garten ist bereits schon angelegt, haben aber Optimierungswünsche und benötigen zum Beispiel eine Lichtinstallation, die den Garten in der Dämmerung aufleuchten lässt? Auch bei diesen Fällen ist ein regionale Gartenbaubetrieb in Rheinisch-Bergischer Kreis der passende Ansprechpartner. Hierzu kann man Ihnen aufzeigen, welche Gestaltungselemente die Gartenanlage noch stilvoller machen kann.

Die Verwendung dieses Portals ist für alle Kunden kostenfrei und Sie schließen an dieser Stelle noch keine Verträge ab.

Treten Sie nun mit uns in Kontakt und erhalten Sie auf diesem Wege umgehend den gewünschten Kostenvoranschlag oder aber nähere Informationen für Ihre Gartengestaltung.


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